Aktuelles zum Bundesteilhabegesetz
Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem Bundesteilhabegesetz zugestimmt, welches der Bundestag am 1.12.2016 beschlossen hatte. Das Gesetz tritt in mehreren Stufen zum 1.1.2017, 1.1.2018 und 1.1.2020 in Kraft.
Im Gesetzgebungsprozess konnten wir mit unserer Petition –
https://www.change.org/p/autismus-deutschland-bundesteilhabegesetz – nachbessern
und zusammen mit den Stellungnahmen anderer Behindertenverbänden einiges erreichen, auch wenn das Ergebnis nicht ganz zufriedenstellend ist.
Hier finden Sie die bisherigen Antworten.
Der Einsatz für ein besseres Bundesteilhabegesetz hat sich im Wesentlichen gelohnt.
Allerdings besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf! Es bleiben noch viele unbefriedigende Punkte übrig, an deren Verbesserung und Klärung wir die nächsten Jahre arbeiten müssen.
Beigefügt ist unsere vorläufige Einschätzung vom 19. Dezember 2016. Im Januar 2017 werden wir eine weitere detaillierte Stellungnahme abgeben, insbesondere zu Aspekten von Rechten von Menschen mit Autismus in den Bereichen Kindergarten, Schule, Ausbildung, Arbeitsleben und Wohnen.
Wir wünsche Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Start in das Neue Jahr.
Ihr
Autismus Deutschland e.V.